Bericht   aus   der   Prenzlauer 

Stadtverordnetenversammlung

Klare Kriterien für Photovoltaik auf Flächen

Prenzlauer Zeitung, 30. Oktober 2023,
Bericht aus der SVV Prenzlau

Das Begehren der Investoren ist groß. Die Prenzlauer Stadtpolitiker haben quer durch alle Fraktionen Bedingungen beschlossen, unter denen PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen möglich sind.
Heiko Schulze
Prenzlau. Fast alle uckermärkische Kommunen werden aktuell von zahlreichen Anträgen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen regelrecht „geflutet“. Umso wichtiger ist es, klare Rahmen abzustecken, damit Acker- und Grünlandflächen nicht unter Solarmodulen verschwinden. Zum Nachteil der landwirtschaftlichen Produktion, aber auch des Landschaftsbildes. Auf ihrer jüngsten Sitzung haben die Prenzlauer Stadtverordneten bei nur einer Enthaltung einen Bewertungs- und Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf landwirtschaftlichen Nutzflächen beschlossen. Diese Kriterien greifen bereits bei der Vorprüfung eines Bauleitplanverfahrens.
Vorrangig sollen PV-FFA auf militärische und gewerbliche Konversationsflächen in Prenzlau und dazugehörigen Ortsteilen konzentriert werden. Die Einleitung einer PV-FFA-Bauleitplanung auf Acker- und Grünlandflächen wird nur auf sogenannten Grenzertragsböden empfohlen. Das heißt auf Flächen von unter 23 Bodenpunkten. In die Vorprüfung ein bezogen werden zudem die Handreichung „Planungskriterien für PV-FFA, Stand 2020“, sowie die Kriterien der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim. Der potenzielle Betreiber muss sich zudem mit dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens dazu bekennen, eine Vereinbarung gemäß Paragraf 6 des EEG abschließen zu wollen. Dieser besagt, dass mindestens 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung zu stellen ist. Jene Unternehmen, die in PV-Freiflächenanlagen investieren wollen, müssen zudem ihren Sitz dauerhaft in der Stadt Prenzlau begründen, sodass die Gewerbesteuern vollständig in die Kassen der Kreisstadt fließen.
Zu Wohngebäuden ist ein Mindestabstand von 400 Metern einzuhalten. Sollte dieser unterschritten werden, müssen im Vorfeld Sichtbarkeitsanalysen, sogenannte Visualisierungen, vorgelegt werden. Die Fläche für die Nutzung von PV-FFA sollte insgesamt nicht mehr als zwei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Stadt Prenzlau und ihrer Ortsteile beanspruchen und maximal fünf Prozent der jeweiligen Gemarkung umfassen. Moore werden aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Klimaschutz gänzlich von einer Überbauung ausgeschlossen. Ebenso werden auf Stillgewässern schwimmende Floating-PV-Anlagen nicht erlaubt.
Die SPD-Fraktion brachte einen Ergänzungsvorschlag ein, der mit 17 Ja- und neun Gegenstimmen angenommen wurde. Demnach sollen – unabhängig von der jeweiligen Variante der PV-Anlage – diese von einer Hecke aus heimischen und klimaangepassten Gehölzen umschlossen werden. Dieses sorge nicht nur für eine Verbesserung des Landschaftsbildes, sondern gleichzeitig für Schutzplätze für Vögel und Kleingetier. Zugleich, so SPD-Fraktionschef Jochen Andreas Beimler, können diese die Akzeptanz solcher Freiflächenanlagen in der Bevölkerung erhöhen. Wander- und Radwege sowie weitere touristische Strecken würden durch eine natürliche Umfriedung der PV-FFA weniger beeinträchtigt.
AfD-Fraktionschef Felix Teichner monierte, dass eine Stellungnahme des Bauernverbandes keine Berücksichtigung gefunden habe. Der Bauernverband empfiehlt demnach, dass „beim Vorliegen von Bewirtschaftungserschwernissen keine pauschale Bewertung nach Bodenzahl erfolgt, sondern eine fallweise Prüfung.“ Zur Untermauerung dieser Forderung fügte der Bauernverband Uckermark eine Übersichtskarte zu Bodenschätzungen der MLK Bodenentwicklungs GmbH & Co.KG bei. Diese zeigt auf, dass in Prenzlau und Umgebung fast alle Flächen einen Bodenwert von 23 und höher haben. Daher bitten die Bauern die Politiker zu besprechen, ob bei Grenzertragsböden der empfohlene Wert von 23 auf 30 Bodenpunkte angehoben werden könnte. Thomas Richter (Wir Prenzlauer) betonte, dass es auch im Interesse der Bauern liegen dürfte, dass „wertvoller Ackerboden nicht für Solaranlagen geopfert wird: Die Kriterien richten sich nicht gegen die Bauern, sondern gegen einen möglichen Missbrauch durch Außenstehende.“ Die Linke-Fraktionschef Jörg Dittberner betonte die Möglichkeit der Stadtverordneten, den Kriterien-Katalog zu jedem Zeitpunkt neu anpassen und aktualisieren zu können. Dann aber mit dem zeitlichen Vorlauf in den Fachausschüssen.
Die von den Prenzlauer Stadtverordneten beschlossenen Kriterien lassen auch die Kombination von DIN-gerechter Agrar- und Stromerzeugung, sogenannte „Agri-PV Anlagen“, zu. Diese gelten als besonders „flächeneffizient“, da die PV-Module auf landwirtschaftlichen Flächen in größeren Höhen oder senkrecht in platzsparenden Reihen montiert werden können.

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h.schulze@nordkurier.de

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